Kontaktaufnahme
Sie haben die Möglichkeit mir zu schreiben (Mailadresse oder Kontaktformular) oder mich anzurufen. Wenn Sie mich nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie sobald wie möglich zurück. In einem ersten telefonischen Orientierungsgespräch haben Sie die Gelegenheit, mir kurz Ihr Anliegen zu schildern und gegebenenfalls einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihre Anliegen sowie die Rahmenbedingungen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Sobald Sie sich entschieden haben, vereinbaren wir weitere Termine.
Dauer: 50 Minuten
Ablauf und Dauer
In regelmäßigen Abständen werden wir evaluieren, was in ihrem Leben sich bereits positiv verändert hat und welche Ziele Sie noch verwirklichen möchten. So stellen wir sicher, dass unsere gemeinsame Arbeit Sie in Ihrer Entwicklung gut unterstützt.
Sehen Sie keinen Bedarf an therapeutischer Begleitung mehr, kann die Psychotherapie beendet werden. Optimal ist, wenn Sie sich nach gefasstem Entschluss zumindest noch eine weitere Therapieeinheit Zeit geben, um den Abschied achtsam zu gestalten.
Frequenz
Psychotherapeutische Prozesse profitieren von Kontinuität. Es ist empfehlenswert, sich einmal wöchentlich dafür Zeit zu nehmen. In Ausnahmefällen kann Therapie vierzehntägig stattfinden.
Interessieren Sie sich für eine begleitete Reflexion ohne tiefergreifende Prozesse? Dann können die Termine auch in größeren Abständen stattfinden.
Im Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, was für Sie passend ist.
Absageregelung
Alle vereinbarten Termine sind für Sie reserviert und daher verbindlich. Sie sind 48 Stunden im Voraus via mail, Telefon oder SMS abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen die Therapieeinheit in voller Höhe verrechnet werden muss, da es nicht mehr möglich ist, den Termin anderwertig zu vergeben.
Verschwiegenheit
Angehörige des psychotherapeutischen Berufs sind gesetzlich zu Verschwiegenheit verpflichtet. Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision berichte ich regelmäßig einer erfahrenen Lehrtherapeutin über die Entwicklung unserer gemeinsamen Arbeit. Dies erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Auch Supervisor*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Fotos: Nicola Scala-Stadler